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Fahren mit eingeklappten Aussenspiegeln?

Moderne Autos sind in den letzten Jahren immer breiter geworden, was für die Sicherheit und den Innenraum bestimmt gut ist. Leider entstehen durch die Verbreiterung aber neue Probleme: die Parkplätze erscheinen plötzlich deutlich enger, oder die Straße ist nicht mehr ausreichend breit.

Eine ähnliche Schwierigkeit hat anscheinend ein Autofahrer aus Bakum, den ich nun schon seit Wochen ständig mit eingeklappten Spiegeln fahren sehe. Meine erste Vermutung war, dass er einfach den Einklappmechanismus aktviert hatte, ob bewusst oder unbewusst.

Am Donnerstag konnte ich ihn dann zufällig auf einem Parkplatz antreffen, das Gespräch entwickelte sich wie folgt:

Moderne Autos sind in den letzten Jahren immer breiter geworden, was für die Sicherheit und den Innenraum bestimmt gut ist

ICH: „Sie haben Ihre Spiegel dauerhaft angeklappt, haben Sie damit Probleme oder haben sie den Schalter in falscher Position?“

ER: „Ich habe gar keine elektrische Spiegelverstellung. Habe ich vergessen zu bestellen.“

ICH: „Sie wissen schon, dass Sie die Spiegel aber auch manuell ausklappen können?“

ER: „Ja.“

ICH: „Warum klappen Sie die denn nicht aus?“

ER: „Ich komme sonst nicht in meine Garage und ständig auf- und zuklappen möchte ich die nicht.“

Mir ist die Kinnlade runter gefallen und nix mehr dazu eingefallen. Also bin ich kopfschüttelnd nach Hause gefahren.

Irritiert von einer solchen Leichtsinnigkeit und mit der Erkenntnis „Dummheit stirbt nicht aus“, habe ich mir später die Frage gestellt ob das rechtlich überhaupt zulässig ist. Dämlich ist es auf jeden Fall, aber verboten?

Schauen wir mal was der Gesetzgeber dazu schreibt:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

StVO § 23

Die Straßenverkehrsordnung hat da auch noch einen Eintrag zu…

Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

StVZO § 56

Um auf die Frage zurück zu kommen, JA es ist verboten.

  1. Durch die Veränderung an seinem Fahrzeug kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, da zu erwarten ist, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. (Logisch denn er sieht ja kaum was)
  2. Zudem begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach StVO, da seine Sicht durch die eingeklappten Spiegel eingeschränkt ist. Da wäre so, also ob Du im Winter mit vereisten Scheiben losfährst, das ist logischerweise auch verboten.

Hätte ich ihm diese schlaue Antworten mal direkt vor Ort geben können…

Ich halte weiter die Augen offen, der ist ja im Straßenverkehr immer gut zu erkennen. Werde ihn dann bei Gelegenheit erneut ansprechen.

2 comments

  • Jonny
    Posted 1. April 2017 12:43

    Heute ebenfalls so einen Experten gesehen.
    Habe seitloch aifgeholt und aif seine Spiegelgedeutet und dannach von hinten auf geleuchtet und auf meine gezeigt. Ich war aufm Motorrad.
    Er ist einfach weiter gefahren, hatte mich aber auf jedenfall gesehen.
    Bin dann im nächsten Kaff an ihm vorbei und habe zumindestens seinen Fahrerseitenspiegel ausgeklappt.
    Da nach ist er gehalten. Kein Plan ob er noch den anderen ausgeklappt hat oder den einen wieder ein :/
    Aber da ich nun weiß, dass es nicht erlaubt ist, kann ich ja auch halten und es der Person sagen ^^ (bin mir aber fast sicher, dass meine Aktion auch nicht die legalste war xD )

  • D. Büsing
    Posted 24. April 2017 20:05

    Hallo.
    Gilt das auch wenn man nur den linken Aussenspiegel eingeklappt hat?
    Mein VW T4 ist mit beiden ausgeklappten Aussenspiegeln 2,18M breit.
    Ich kriege ständig Tickets weil ich in Baustellen die linke Spur benutze und die ist meistens 2,10M breit.
    Also ist mein Fahrzeug um 8mm zu breit.
    Wäre sehr interessant ob man, wenn der rechte Aussenspiegel eingeklappt ist und dadurch das Fahrzeug unter 2,10M ist jetzt rein rechtlich die linke Spur legal nutzen darf?
    Auf die Antwort bin ich mal gespannt.
    Mit freundlichem Gruß ausm Pott,
    D. Büsing

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