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Abgesenkter Bordstein?

Abgesenkte Bordsteine scheinen nicht nur in der Fahrschule ein Problem zu sein, sondern auch bei erfahrenen Kraftfahrern. Habe schon mehrfach Nachfragen zu diesem Thema bekommen, deshalb hier ein wenig Aufklärung. 

Fährt man an einer Kreuzung bzw. Einmündung vorbei an der von rechts eine Straße kommt, gilt grundsätzlich rechts vor links. 

Das gilt nicht wenn es durch Verkehrszeichen anderes angeordnet wird oder wenn die Straße rechts einen abgesenkten Bordstein besitzt.

Sprich: Habe ich am Ende meiner Straße einen abgesenkten Bordstein, muss ich warten!

Diese Regel ist auch deutlich in der StVO geregelt:

Wer … über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; …

StVO § 10

So weit so gut. Aber wie sieht es aus wenn ich an einer Kreuzung stehe, links abbiegen möchte und mir ein Fahrzeug aus einer Straße mit einem abgesenkten Bordstein entgegenkommt?

Grundsätzlich muss man ja als Linksabbieger den Gegenverkehr durchlassen, in diesem Fall aber nicht. Auch hier gilt der §10 StVO und das Fahrzeug welches über den abgesenkten Bordstein fährt muss warten. Wir haben hier also die seltene Situation das der Linksabbieger Vorrang vor dem Gegenverkehr hat.

Das gilt übrigens nicht wenn zusätzlich zum abgesenkten Bordstein noch vorfahrtregelnde Verkehrszeichen an der Kreuzung/Einmündung stehen, dann gelten die normalen Vorfahrtregeln inklusive „Linksabbieger lassen den Gegenverkehr durch“.

10 comments

  • Stephanie Ehlers
    Posted 7. Dezember 2021 11:35

    Hallo,

    auch wenn der Beitrag älter ist, hier mal meine Geschichte von heute früh, 07.12.2021 07:15 Uhr.
    Auf dem Weg zur Arbeit muss ich gleich aus der 1. Straße kommend erstmal die Vorfahrt beachten. Ich wollte nach links abbiegen. Es kamen 2 Autos von rechts auf der Hauptstraße. Gegenüber stand ein Auto in einer Einfahrt/ Parkplatz vom Hausarzt mit abgesenktem Bordstein ohne zu blinken.
    Ich fuhr los, als beide Autos auf der Hauptstraße vorbei waren. In dem Moment fuhr das Auto von Gegenüber ebenfalls los und ich musste eine Vollbremsung machen. M.E. hatte er keine Vorfahrt, derjenige kam von einem Parkplatz/ Einfahrt mit abgesenkten Bordstein, hier setzt die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregel aus.
    Nun meinte der Herr mich belehren zu müssen. Es war ein Polizist, der auf dem Weg zur Arbeit war. Er sagte ich soll mich mal nachschulen lassen!? Ich war sichtlich empört, als er mir erzählen wollte, dass er Vorfahrt hatte und ich aufpassen müsse, wenn ich von links komme. Da er auf dem Weg zur Arbeit war und mich rechtlich nicht prüfen durfte, hat er es bei seiner Belehrung und Empörung belassen. Dennoch würde ich nun zu gerne wissen, ob man sich so etwas gefallen lassen muss?
    Kann ich hier etwas tun, oder soll ich es auf sich beruhen lassen?
    Ich habe lt. Info in Eurem Beitrag alles richtig gemacht.
    Viele Grüße,
    ST

    • Robert Moss
      Posted 7. Dezember 2021 12:12

      So wie Du es beschreibst hast Du alles richtig gemacht. Der Polizist hätte warten müssen das er über einen abgesenkten Bordstein fuhr. Die Regel ist leider nicht allen bekannt und auch Polizisten sind da teilweise nicht richtig geschult. Ich vermute er hat Dich nur als Linksabbiegerin gesehen und nicht auf seinen eigenen Bordstein geachtet.
      Machen würde ich da nichts, bringt eh nichts. Aber Du kannst mit einem gutem Gewissen die Sache abhaken. Alles richtig gemacht

  • Elias Ludewig
    Posted 15. Dezember 2021 18:19

    Hallo
    Danke für die Erklärung. Zählt diese Regel auch, wenn ich linksabbieger bin und vor mir jemand geradeaus möchte und von einem Parkplatz kommt ohne abgesenkten Bordstein? Bzw. aus einem Grundstück? Danke
    LG

    • Robert Moss
      Posted 10. August 2022 10:48

      Ja, wer aus einem Parkplatz oder Grundstück rausfährt ist grundsätzlich wartepflichtig. Es muss sich aber eindeutig um einen Parkplatz oder eine Grundstücksausfahrt handeln.
      Es gibt auch Parkplatzausfahrten die haben einen „straßenähnlichen“ Charakter. Dann müsstest Du in diesem Fall warten.

  • Jürgen Häffner
    Posted 20. Dezember 2022 19:19

    Hallo,
    was gilt denn, wenn der abgesenkte Bordstein aufgrund einer dicken Schneedecke nicht als solcher erkennbar ist und beide beteiligten Autofahrer auch nicht ortskundig sind.
    VG

    • Robert Moss
      Posted 20. Dezember 2022 19:25

      In diesem Fall dann §1 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

      Also ggf. anhalten und sich verständigen.

  • Carsten Keller
    Posted 7. Juni 2023 9:00

    Zum abgesengten Bordstein hätte ich noch eine Frage. Wie verhält es sich, wenn städtebaulich der abgesengte Bordstein im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme mit neuer Pflasterung zu einer Rinne umgebaut wird. Nach wie vor regelt keine Beschilderung die Vorfahrtsverhältnisse. Erhält die von rechts einmündende Straße durch die bauliche Veränderung automatisch das Vorfahrtsrecht, oder zählt die Rinne gar als Äquivalent zum abgesengten Bordstein?

    • Robert Moss
      Posted 5. Juli 2023 9:42

      Die Regel mit dem „abgesenktem Bordstein“ gilt nur wenn eine Bordsteinkante vorhanden ist und diese sich deutlich in räumlicher Nähe mit der Seitenstraße absenkt. In Deinem Fall wurde der Bordstein offensichtlich komplett durch eine Pflasterung ersetzt, also können wir hier auch nicht mehr von einer Bordsteinabsenkung sprechen. Sprich an der beschriebenen Einmündung gilt rechts-vor-links.

  • Kreitmeir
    Posted 5. Juli 2023 9:15

    Hallo,
    auf meinem Weg zur Arbeit ist auf einheitlich asphaltierter Strasse eine dreier Reihe Pflastersteine verlegt welche die nach rechts führende Strasse von der gerade ausführenden optisch getrennt. Gilt das auch als abgesenkter Bordstein? Oder gilt rechts vor links?
    Besten Dank.

    • Robert Moss
      Posted 5. Juli 2023 9:34

      Eine optische Hervorhebung ändert nichts an der Rechts-vor-Links Regelung. Der von rechts kommenden Fahrzeugverkehr hat also in diesem Fall weiterhin Vorfahrt.

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