Du kommst an eine Einmündung und möchtest rechts abbiegen, direkt hinter der Einmündung steht eine Fußgängerampel und die zeigt rot. Darfst Du nun rechts abbiegen, obwohl die Ampel rot zeigt und evtl. noch ein Schild “bei ROT hier halten” steht?
Grundsätzlich sollte man in dieser Situation auf jeden Fall nicht geradeaus weiter fahren, da man sonst ja die Einmündung blockiert und damit andere behindert. Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer schließt der §1 StVO aber aus.
Ob Du nun rechts abbiegen darfst, hängt von den Markierungen vor der Einmündung ab. Im Bild A ist eine durchgehende Haltlinie auf der Fahrbahn, an dieser musst Du auf jeden Fall stehen bleiben. Ein Abbiegen ist bei Variante A also verboten!
Das Abbiegen ist aber bei Bild B trotz Rotlicht erlaubt, die Wartelinie (gestrichelt) ist im Straßenverkehr immer nur eine Empfehlung, mehr nicht. Wenn Du drauf achtest beim Abbiegen niemanden zu behindern, ist alles ok.
Beim Geradeausfahren macht es wie gesagt keinen Sinn über die erste Linie zu fahren, da sonst ggf. die Kreuzung blockiert wird. Rein rechtlich gesehen wäre es aber auch hier bei einer Wartelinie (gestrichelt) erlaubt bis vor die Ampel zu fahren. Bei einer Haltlinie (durchgezogen) ist es verboten!
Fazit: Das Schild “bei rot hier halten” gilt nur bei Haltlinien, nicht bei Wartelinien.

2 comments
Anett Platzdasch
Hallo,
die Erklärungen und Skizzen sind sehr präzise geschrieben /gezeichnet. Kurz, knapp und verständlich erläutert.
Nur als Hinweis: ganz perfekt muss es Haltlinie heißen. Eventuell noch einen Rechtschreibefehler korrigieren:
“Wenn du drauf oder darauf achtest…
Also. Sehr gut.
Robert Moss
Hallo Anett, Danke für die Hinweise, Fehler habe ich korrigiert.