Skip to content Skip to footer

Begleitetes Fahren (BF17) auch in Österreich erlaubt

Paragraph 48a Abs. 3 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) regelt, dass die anstelle des Führerscheins für BF 17 ausgestellte Prüfungsbescheinigung nur im Inland als Nachweis der Fahrberechtigung dient.

Diese Regelung führte zu der zwingenden Folgerung, die Prüfungsbescheinigung berechtige nicht zum Fahren im Ausland

Weil das österreichische Pendant zu BF17 – die „vorgezogene Lenkerberechtigung“ – in Deutschland aber anerkannt wird, wollte sich ein bayerischer Polizeibeamter mit der engen deutschen Regelung nicht zufrieden geben.

Er hat deshalb beim österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nachgefragt, ob Inhaber der deutschen „BF 17-Prüfungsbescheinigung“ auch in Österreich fahren dürfen.

Die wesentlichen Passagen aus der Antwort des österreichischen Ministeriums vom 22.12.2009 zitieren wir nachstehend:

… Das Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dankt für Ihr Schreiben vom 9. Dezember 2009. Bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die beiden Führerscheinmodelle BF17 in Deutschland und L17 in Österreich vergleichbar sind. Es wird daher die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung (L17) der Führerscheinklasse B auch in Deutschland anerkannt. Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren …

bmvit

Selbstverständlich müssen Inhaber der Prüfungsbescheinigung auch in Österreich von einer in der Prüfungsbescheinigung genannten Person begleitet werden, wenn sie ein Kraftfahrzeug der Klasse B führen.

Auf andere Staaten kann diese Regelung nicht übertragen werden.

8 comments

  • Robert Moss
    Posted 11. Mai 2010 9:53

    Das ist doch mal eine gute Nachricht, wurde auch Zeit das dies mal geklärt wurde.

    Ich sehe die BF17 Fahrschüler schon durch Österreich fahren. Mama und Papa total beduselt nach dem Après-Ski und die Tochter bzw. der Sohn fährt sie zum Hotel zurück…

    ACHTUNG: Die BF17-Begleitpersonen müssen nüchtern sein!

    • Richard Dahnke
      Posted 21. August 2014 9:08

      Das stimmt nicht. Für die Begleitperson gilt wie beim selbst fahren die 0,5 Promille Grenze (in Dtl.).
      Nagut, viele sind sicher auch mit 0,5Promille noch “nüchtern”. 😀

  • Daniel
    Posted 7. Oktober 2011 11:38

    Das stimmt doch nicht, in Österreich und generell im Ausland wird es nicht annerkannt, fragt bei der Führerscheinstelle nach oder sonst wo…
    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel

  • K Haggerty
    Posted 6. Juni 2014 7:24

    Gilt das auch in Italien?

    • Robert Moss
      Posted 7. Juni 2014 15:32

      Nein, in Italien gibt es kein vergleichbares System.

  • Jörg Kruse
    Posted 16. Juli 2022 17:25

    Hallo,
    und wie sieht es nach dem 18. Geburtstag aus, wenn man alleine fahren darf, aber den Führerschein noch nicht zugestellt bekommen hat? Darf man dann auch in Österreich noch eine begrenzte Zeit mit der BF17-Bescheinigung allein fahren?

    • Robert Moss
      Posted 10. August 2022 10:50

      Sehr gute Frage die ich leider nicht beantworten kann. Ich denke schon, aber 100%ig kann ich das nicht sagen.

Schreibe einen Kommentar zu Robert Moss Antworten abbrechen

− 4 = vier

Kontakt

0170-2914695

/ Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr

info@fahrschule-moss.de