Auf der einen Seite sind wir natürlich froh das der Fahrschulbetrieb wieder möglich ist, auf der anderen Seite stellt uns und euch die ganze Situation vor einigen Herausforderungen. Wir haben ein Konzept entwickelt mit dem einigermaßen sicherer Betrieb möglich sein sollte. Das Ganze funktioniert aber nur wenn ihr euch an die Regeln haltet. Diese Vorschriften werden euch von den Fahrlehrern noch erklärt, zur besseren Übersicht haben wir sie hier aber nochmal aufgelistet.
Theoretischer Unterricht
Im Theorieunterricht ist es noch verhältnismäßig einfach die geforderten Auflagen einzuhalten, wir sind zwar in der Anzahl an Schülern eingeschränkt, können aber mehr oder weniger "wie gewohnt" die Unterrichte durchführen.
1. Unterrichtszeiten
Die Unterrichte finden an den normalen Tagen und zu den bekannten Uhrzeiten statt. Zusätzlich finden in den nächsten Wochen auch Unterrichte am Vormittag statt und zwar immer von 8:30 – 10:00 Uhr am jeweiligen Unterrichtstag.
Beispiel: Montags ist immer Unterricht in Vechta, es finden an diesem Tag nun 2 Unterrichte statt. Einmal um 8:30 Uhr und einmal um 18:30 Uhr. Dienstags dann in Lohne 2 x Unterricht usw.
2. Platzreservierung für die theoretischen Unterrichte
Da wir die Sicherheitsabstände einhalten müssen, ist die Sitzplatzanzahl in unseren Fahrschulräumen bis auf weiteres begrenzt. Wir dürfen also nur eine bestimmte Anzahl an Schülern in die Unterrichtsräume lassen.
Wir möchten eine Ansammlung von Fahrschülern die vor der Eingangstür warten vermeiden, deswegen werden wir nur Schüler mit Platzreservierungen den Zutritt erlauben. Es macht also keinen Sinn vor der Fahrschule zu warten!
Die Reservierungen können nur in unserem Kalender auf der Webseite vorgenommen werden (euer Fahrlehrer kann euch keinen Platz freihalten). Jeder Schüler darf max. 2 Buchungen pro Woche vornehmen. Wer meint er müsse mehr Plätze „bunkern“, wird gesperrt und kann keine weiteren Plätze buchen.
3. Wartebereich vor der Fahrschule
Jeder Fahrschüler ist für die Einhaltung des Mindestabstands mitverantwortlich. Kommt es zu Wartezeiten vor der Fahrschule, ist ein Abstand von 1,5 m zur nächsten Person einzuhalten.
4. Einlasskontrolle
Der Zutritt zu den Unterrichtsräumen darf nur einzeln und nur mit Reservierung (siehe Punkt 2) erfolgen. Erst wenn der vorherige Fahrschüler einen Sitzplatz bekommen hat, darf der nächste eintreten.
5. Hygienevorschriften
Im Eingangsbereich steht ein Desinfektionsmittelspender, dieser ist zwingend zu verwenden. Ohne Handdesinfektion ist kein Unterricht gestattet.
6. Sitzordnung
Der Fahrlehrer weist euch einen Sitzplatz zu (keine freie Auswahl momentan). Hierbei wird ein Abstand von min. 1,5 m gewährleistet.
7. Begrenzung der Plätze
Filiale Vechta: max. 8 Schüler
Filiale Lohne: max. 7 Schüler
Die Begrenzung können wir leider nicht ändern, wenn die maximale Schülerzahl erreicht ist, ist kein weiterer Einlass möglich!
7. Anzahl der Unterrichte
Bis auf weiteres gestatten wir die theoretischen Unterrichte nur noch bis zur gesetzlichen vorgeschrieben Mindeststundenzahl. Wenn ein Fahrschüler also seine Pflichtstunden „voll“ hat, darf er nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
Nur so können wir gewährleisten das alle Schüler am Unterricht teilnehmen können. Es wäre einfach unfair, wenn ein Schüler schon 18 x beim Unterricht war, während andere keinen Platz bekommen.
Fahrstunden
Den Mindestabstand von 1,5 m können wir logischerweise während der Fahrstunden nicht einhalten, also müssen wir andere Wege gehen um den größtmöglichen Schutz zu bieten...
1. Beginn und Ende der Fahrstunde
Die Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich und bis auf weiteres bei der Fahrschule. Eine Abholung von Zuhause, Schule oder Arbeitsstelle ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Selbst bei Abholung von einem anderen Ort, enden die Fahrstunden aber auf jeden Fall bei der Fahrschule.
2. Termine der Fahrstunden
Der Fahrlehrer wird pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt an der Fahrschule sein. Verspätest Du Dich wird die Zeit schon als Fahrstunde berechnet. Versuche also immer pünktlich zu sein!
3. Gesundheitszustand des Fahrschülers
Offensichtlich kranke Fahrschüler dürfen nicht fahren. Solltest Du trotz Erkrankung zu einer vereinbarten Fahrstunde kommen, müssen wir dich leider wieder wegschicken. Die Fahrstunde muss in diesem Fall trotzdem bezahlt werden. Also melde Dich rechtzeitig ab wenn Du gesundheitlich nicht fit bist.
4. Hygienevorschriften
Während der Fahrstunden ist ein geeigneter Mundschutz zu tragen. Ihr könnt gerne euren eigenen (sauberen) Mundschutz mitbringen, ansonsten hat der Fahrlehrer auch Einwegmasken im Auto.
Zusätzlich zum Mundschutz müssen noch Einweghandschuhe verwendet werden, auch diese bekommt ihr vom Fahrlehrer.
5. Pausen
Nach 45 Minuten (1 Fahrstunde) findet eine Pause von 5 Minuten statt. Hierbei wird das Fahrzeug gelüftet und ihr selbst könnt „frische Luft“ schnappen. Die Pause zählt nicht zur Fahrstunde, wenn ihr also eine Fahrstunde von 90 Minuten vereinbart habt, dauert die Fahrt insgesamt 95 Minuten.
6. Personen im Fahrzeug
Es dürfen sich nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer im Fahrzeug aufhalten. Keine „Mitfahrer“ mehr, also keine Freunde, Eltern und auch kein „Wegbringen“ des vorherigen Schülers.
7. ...
…
Theoretische und praktische Prüfungen
Auch bei den Prüfungen werden sich ein paar Sachen ändern...
1. Fahrdienst zur theoretischen Prüfung
Der Fahrdienst muss bis auf weiteres leider ausfallen, jeder Schüler muss also selbstständig zum TÜV Nord nach Vechta kommen.
2. Prüfungstermine
Der TÜV hat aktuell noch keine Informationen bereitgestellt, also können wir euch noch keine Termine oder Details nennen.
3. ...
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Sonstiges
Was sonst nirgends reinpasst...
1. Bürozeiten
Das Fahrschulbüro ist 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Einlass nur einzeln, eine Reservierung ist für die Bürozeiten nicht erforderlich. Es müssen aber die Abstands- und Hygieneregeln insbesondere im Wartebereich vor der Fahrschule eingehalten werden!
2. ...
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3. ...
…
Sollte es Probleme in diesem Bereich geben, kann es sein das der Fahrschulbetrieb wieder eingestellt werden muss. Das würde weder euch noch uns gefallen.